Viagra Verschreibungspflicht

Verschreibungspflicht von Viagra

Viagra rezeptpflichtig

Wer sich vor der Einnahme von Viagra nicht ärztlich beraten lässt, geht ein gesundheitliches und rechtliches Risiko ein. Deshalb haben sich die Länder in der EU schon vor langer Zeit entschlossen, dieses Medikament nur auf Rezept abzugeben. Die Rezeptpflicht soll eine vorhergehende ärztliche Untersuchung auf die Verträglichkeit des Wirkstoffs Sildenafil in jedem Einzelfall gewährleisten. Auf dieser Seite möchten wir Sie ausführlich über die Verschreibungspflicht von Viagra informieren.

Warum ist Viagra rezeptpflichtig?

Die Rezeptpflicht für Viagra wurde eingeführt, um gesundheitliche Gefahren zu vermeiden. Wer das Potenzmittel einnimmt, muss sich vorher von einem Arzt darüber beraten lassen. So hat sich der Wirkstoff Sildenafil besonders für Menschen als gefährlich erwiesen, die bereits einen Schlaganfall oder Herzinfarkt hinter sich haben. Die Rezeptpflicht soll auch die ärztliche Beratung sicherstellen, die zum Beispiel mit einer Warnung vor Überdosierungen verbunden ist. Mögliche Folgen der Einnahme von Viagra sind Sehstörungen, Bluthochdruck, Schwindel, Rötungen, Kopfschmerzen oder auch Ohnmacht um nur wenige Beispiele zu nennen welche allerdings nur die schweren und sehr seltenen Folgen beschreiben.

In welchen Ländern ist Viagra rezeptpflichtig?

Rezept für Viagra

Viagra ist in der gesamten EU nur gegen Vorlage eines Rezepts erhältlich. Die Einfuhr von Medikamenten mit dem Wirkstoff Sildenafil ohne Vorlage eines Rezepts nach Deutschland ist verboten. Wenn mit rezeptfreien Mitteln geworben wird, handelt es sich hierbei oft um Fälschungen. Dies steigert das gesundheitliche Risiko beträchtlich, da nicht kontrolliert werde kann unter welchen Qualitätsstandards diese Fälschungen hergestellt worden sind.

Wie streng werden die Vorschriften gehandhabt?

Die Bestellung von Viagra ohne Rezept über das Internet ist verboten. Eine andere Frage ist die Verfolgung von Verstößen. Eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme im Verdachtsfall ist meist unverhältnismäßig und findet deshalb nur sehr selten statt. Denn durch das Bestellen von Viagra in geringen Mengen ist in der Regel nur der Verdacht einer geringfügigen Straftat oder Ordnungswidrigkeit gegeben.

Muss man ein Rezept mit sich führen, wenn man zum Beispiel auf Reisen geht?

Auch in einer ausländischen Apotheke muss beim Erwerb von Viagra ein Rezept vorgelegt werden. Selbstverständlich gibt es regionale Unterschiede bei der praktischen Handhabung. So wird immer wieder davon berichtet, dass beispielsweise in spanischen, tschechischen, polnischen oder griechischen Apotheken die Kontrollen weniger restriktiv gehandhabt werden als in Deutschland.

Wo gibt es Viagra ohne Rezept?

In Deutschland ist die Einfuhr von Viagra durch eine in der EU zugelassene Apotheke legal – sofern ein Rezept vorgewiesen wird. In manchen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden oder Großbritannien, reicht für die Erstellung eines Rezepts jedoch schon die telefonische oder virtuelle Fernberatung durch einen Arzt aus. In diesen Ländern ansässige Mediziner arbeiten mit Fernapotheken zusammen, die das Rezept vom Arzt direkt erhalten und daraufhin den Versand vornehmen. Auf diese Weise ist es möglich, Viagra ohne Rezept vorab zu erhalten. Gleichzeitig wird der Missbrauch erschwert. Wer allerdings Viagra komplett ohne Rezept bestellt, handelt rechtswidrig und sollte sich nicht über die Konsequenzen wundern.

Wer bekommt ein Rezept?

Jeder Arzt entscheidet über die Ausstellung eines Rezepts ausschließlich aufgrund medizinischer Gesichtspunkte. In der Regel verschreiben Ärzte bei vorangegangen Schlaganfällen, Herzinfarkten oder der Neigung zu hohem Blutdruck kein Viagra. Männer mit Leberschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Herzinsuffizienz gehen mit der Einnahme von Viagra ebenfalls ein großes Risiko ein. Wer bereits Medikamente mit Nitraten oder Molsidonim (insbesondere gegen Angina pectoris) einnimmt, darf Viagra auf keinen Fall verwenden. Gleiches gilt für Alpha-Blocker. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Patient einen bestimmten anderen Stoff des Viagra-Medikaments nicht verträgt. Auch diese Unverträglichkeiten sollten durch einen Arzt festgestellt werden.

In allen anderen Fällen spricht nur selten etwas gegen die Verschreibung von Viagra. Häufig ist es nur das Schamgefühl das die Patienten davon abhält dies mit dem Hausarzt oder dem Urologen zu besprechen.